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SV Budberg 1946 e.V. - Schwimmabteilung

SV Budberg 1946 e.V. - Schwimmabteilung: Beiträge & Gebühren
Beitrags- und Gebührenordnung der Schwimmabteilung
Stand: 02.2010 (Nach Beschluss der JHV 02.02.2010)
 

Ab 2010 gilt bis auf weiteres folgende Beitragsordnung:

1. Einlage je Mitgliedseinheit (d.h. je Familie bzw. je alleinstehende Person) EUR 10,00
Für Familien gilt:
2. Verlorener Baukostenzuschuß je Familie (Anteil an der Finanzierung der geschaffenen Anlagen und Rücklagen der Abteilung) EUR 80,00
2a. Sonderbaustein ab 1998 EUR 10,00
3. Jahresbeitrag je Familie einschließlich der Kinder unter 18 Jahre EUR 90,00
3a. Jahresbeitrag für jedes im Haushalt lebende Kind, daß bis zum 31. Dez. des Vorjahres das 18. Lebensjahr vollendet hat EUR 45,00
Für Einzelmitglieder gilt:
4. Verlorener Baukostenzuschuß je Einzelmitglied EUR 40,00
4a. Sonderbaustein ab 1998 EUR 10,00

5. Der Jahresbeitrag für Einzelmitglieder beträgt

EUR 45,00
Für Alleinerziehende mit Kindern gilt 3. und 3a., wobei ein Kind über 18 Jahre beitragsfrei bleibt.

Der Jahresbeitrag ist jeweils am 1. April des Jahres zahlbar.


Gebührenordnung

Strafgebühren für das Verleihen von Bändchen (nach Bändcheneinzug) EUR 23,00
Verwaltungsaufwand für fehlende Einzugsermächtigung EUR 10,00
Mahngebühren für verspätete Zahlung EUR 10,00
Verwaltungsaufwand für Nachforschung bei fehlender Änderungsmitteilung der Adresse, Bankverbindung o.ä. EUR 10,00
Gebühr / Kostenersatz für verlorenes Mitgliedsband EUR 15,00