Kontaktverfolgungs-Formular zum Download
Wir sind im Rahmen der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalens während der aktuellen Corona Pandemie zur Datenerhebung von Kontaktdaten und Aufenthaltszeitpunkt verpflichtet.
Die Erhebung der Daten erfolgt auf Grundlage des Art.6 Abs.1S. 1lit.c, Abs 3 Datenschutz-Grundverordnung. Diese Daten dienen ausschließlich der zuständigen Behörde im Bedarfsfall der Kontaktpersonennachverfolgung und werden nach 4 Wochen vernichtet.
Das Kontaktverfolgungs-Formular finden Sie hier zum Download als PDF.
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