Wir weisen eindringlich darauf hin, dass der Rettungsweg am Clubhaus keinesfalls zugeparkt werden darf: Der Weg dient im Notfall der schnellen Hilfe für Sie, Ihr Kind oder Ihren (Sport-)Partner.
Im Notfall entscheiden aber oft Sekunden über Leben und...
Der Rettungsweg ist daher unter allen Umständen freizuhalten, insbesondere das Parken an der Böschung ist unter keinen Umständen erlaubt.
Weiterlesen: Der Rettungsweg ist unbedingt stets freizuhalten!
Wir machen darauf aufmerksam, dass das Verleihen des Mitgliedbändchens an fremde Personen, um diesen den Zutritt zum Schwimmbad zu ermöglichen, strengstens untersagt ist.
In der Vergangenheit wurde leider festgestellt, dass Nichtmitglieder mit ausgeliehenen Bändchen das Schwimmbad betreten.