Hinweis an die Eltern: Nutzung des Schwimmerbereiches für Schwimmer, die jünger als 10 Jahre sind:

Schwimmer, die jünger als 10 Jahre sind, dürfen - nach Vorlage des Schwimmausweises und nur in Begleitung eines Elternteils - den Schwimmbereich für Schwimmer nutzen. Der Schwimmausweis ist der Geschäftsstelle/Badaufsicht vorzulegen.

Dort müssen die Eltern des Kindes eine Bestätigung unterschreiben, dass dies auf eigene Verantwortung erfolgt. Für den Zeitraum im Bad erhält das Kind ein Bändchen, welches beim Verlassen des Bades bei der Badaufsicht wieder abzugeben ist.

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