Stand: 02.2016 (Nach Beschluss der JHV 16.02.2016)
 

Ab 2017 gilt bis auf weiteres folgende Beitragsordnung: 

1. Einlage je Mitgliedseinheit (d.h. je Familie bzw. je alleinstehende Person) EUR 10,00
   
Für Familien gilt:  
2. Verlorener Baukostenzuschuß je Familie (Anteil an der Finanzierung der geschaffenen Anlagen und Rücklagen der Abteilung) EUR 80,00
2a. Sonderbaustein ab 1998 EUR 10,00
3. Jahresbeitrag je Familie einschließlich der Kinder unter 18 Jahre EUR 100,00
3a. Jahresbeitrag für jedes im Haushalt lebende Kind, daß bis zum  31. Dez. des Vorjahres das 18. Lebensjahr vollendet hat. EUR 50,00
   
Für Einzelmitglieder gilt:  
4. Verlorener Baukostenzuschuß je Einzelmitglied EUR 40,00
4a. Sonderbaustein ab 1998 EUR 10,00
5. Der Jahresbeitrag für Einzelmitglieder beträgt EUR 50,00

Für Alleinerziehende mit Kindern gilt 3. und 3 a., wobei ein Kind über 18 Jahre beitragsfrei bleibt.

Der Jahresbeitrag ist jeweils am 1. April des Jahres zahlbar.

Gebührenordnung 

Strafgebühren für das Verleihen von Bändchen (nach Bändcheneinzug)

EUR 23,00

Verwaltungsaufwand für fehlende Einzugsermächtigung EUR 10,00
Mahngebühren für verspätete Zahlung EUR 10,00
Verwaltungsaufwand für Nachforschung bei fehlender Änderungsmitteilung der Adresse, Bankverbindung o.ä. EUR 10,00
Gebühr / Kostenersatz für verlorenes Mitgliedsband EUR 15,00
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