Wir machen darauf aufmerksam, dass das Verleihen des Mitgliedbändchens an fremde Personen, um diesen den Zutritt zum Schwimmbad zu ermöglichen, strengstens untersagt ist.

In der Vergangenheit wurde leider festgestellt, dass Nichtmitglieder mit ausgeliehenen Bändchen das Schwimmbad betreten.

Die Mitgliedbändchen sind von allen Mitgliedern personenbezogen und sichtbar am Armgelenk zu tragen. Bei Missbrauch muss das Mitglied mit sofortigem Ausschluss aus dem Schwimmverein rechnen.

Wir bitten um Einhaltung.

Der Vorstand

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