Kinder (Minderjährige) dürfen nicht in den Schwimmerbereich jenseits der gelben Bojen!

Ausnahmen:

  • Kinder unter 10 Jahren dürfen nach Vorlage ihres Jugendschwimmausweises (Bronze) bei der Badaufsicht in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson in den Schwimmerbereich.
  • Kinder ab 10 Jahren dürfen nach Vorlage ihres Jugendschwimmausweises (Bronze) und eines (Schüler)Ausweises bei der Geschäftsstelle alleine ins Bad und in den Schwimmerbereich. Sie erhalten dafür in der Geschäftsstelle ein eigenes Mitgliedsbändchen.
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