Diese Regelung soll die Interessen der zahlenden Mitglieder schützen und sicherstellen, dass ein erholsamer Badebetrieb möglich ist.

  1. Grundsätzlich werden ab 500 Personen im Bad keine Gäste mehr eingelassen, wobei auch die vermutete Wetterentwicklung berücksichtigt werden soll: Ist es beispielsweise morgens noch bewölkt, für den Nachmittag sind jedoch Sonne und 30°C angekündigt, so ist die wahrscheinliche Besucherzahl für den Nachmittag zu berücksichtigen. Diese Beurteilung obliegt der Badeaufsicht.
  2. Es dürfen pro Familieneinheit max. 2 Erwachsene und dazugehörige Kinder mitgebracht werden.
  3. Je Einheit (Familieneinheit oder Einzelmitglied) darf die Besucherregelung max. dreimal pro Jahr zur Anwendung kommen.
  4. Ferienkinder (unter 18 Jahre) dürfen, über den Zeitraum der Ferien die sie bei den Gasteltern verbringen, das Bad in Begleitung der Gasteltern benutzen. Ferienkinder haben ihren Wohnsitz mind. 20 Kilometer Luftlinie von Budberg entfernt. Der Nachweis über die Entfernung ist von den Gasteltern schriftlich bei der Badeaufsicht zu erbringen. Pkt.1 kommt bei Ferienkindern nicht zur Anwendung.
  5. Mannschaften der Fußballabteilung des SVB dürfen zum Zweck der Abkühlung nach dem Training das Bad besuchen. Der Trainer muss die Mannschaft geschlossen bei der Badeaufsicht an- und abmelden. Der Aufenthalt ist auf eine Stunde begrenzt. Trainingseinheiten im Bad sind untersagt.
  6. Nur Mitglieder über 18 Jahre dürfen Gäste mitbringen.
  7. Der Vordruck „Gästeregelung" (icon externer linkhier als PDF herunterladbar) ist komplett auszufüllen.
  8. Gastwünsche der Mitglieder, die in dieser Regelung nicht berücksichtigt sind, können schriftlich beim Vorstand über die Geschäftsstelle beantragt werden.
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