Hygiene-Konzept der Schwimmabteilung
Liebe Mitglieder,
der Betrieb des Freibades setzt eine große Eigenverantwortung und ein Mitwirken eines jeden Mitgliedes voraus. Schwerwiegende Missachtung und Verstöße können zur Badschließung führen.
Mit Betreten des Bades erklärt jedes Mitglied, das Hygiene-Konzept gelesen zu haben und zu befolgen. Dieses ist weiter unten hier auf der Internetseite veröffentlicht und kann auch als Aushang im Bad eingesehen werden.
Allgemein gilt zum Ablauf und zum Verhalten im Freibad:
- Badegästen ist das Betreten des Freibades aktuell ausschließlich nur während der begrenzten Öffnungszeiten gestattet. Das Mitbringen des Mitgliedsbands ist zwingend erforderlich.
- Bei Betreten des Bades muss sich jede Person die Hände desinfizieren. Desinfektionsmittel wird bereitgestellt.
- Bei Betreten des Bades hat jeder Badegast das Zugangsformular mit Eingangszeit auszufüllen und der Badaufsicht unaufgefordert zu zeigen. Ein Plastikchip pro Person ist am Eingang mitzunehmen.
- Bei Verlassen des Bades werden die Chips wieder zurückgegeben. Die Ausgangszeit ist im Formular zu dokumentieren und das Formular ist in die bereitgestellte Box zu stecken.
- Auf den Zugängen/Treppen ist Gegenverkehr zu vermeiden und das Abstandsgebot ist einzuhalten.
Darüber hinaus gilt das folgende
Hygienekonzept SV Budberg – Schwimmabteilung
Vorbemerkung
Die Schwimmabteilung ist eine Unterabteilung des SV Budberg e.V.
Sie hat 4.200 Mitglieder, die mit einem persönlichen Mitgliedsband Zutritt zum Freibad erhalten. Das Bad beinhaltet mehrere Liegewiesen, einen Badestrand, einen Natursee, sowie ein Nichtschwimmerbecken und ein Volleyballfeld.
Die im Folgenden ausgeführten Leitlinien und Vorgaben basieren auf den aktuell gültigen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Bundesregierung, dem Bundesinfektionsgesetz, der Landesregierung NRW (Stand 28.05.21) und den örtlichen Behörden. Bei Änderungen in den Vorgaben und Verordnungen wird das Konzept angepasst.
Handlungsleitlinien
- Ein Zutritt zum Freibad wird bei Vorliegen von Krankheitssymptomen, wie erhöhter Körpertemperatur (≥ 38°C), trockener Husten, Atemnot, Gliederschmerzen, Schlappheit verweigert. Das betroffene Mitglied muss dem Bad fernbleiben! Dies gilt ebenso, wenn Kontakt zu einer infizierten Person innerhalb der vergangenen 14 Tage bestand.
- Infiziert sich ein Mitglied oder eine Person, die mit dem Mitglied im gleichen Haushalt lebt, mit SARS-CoV-2oder/und wird ein Mitglied unter häusliche Quarantäne gestellt, so ist dies umgehend dem Verein (Corona-Koordinator) mitzuteilen.
- Der Verein bildet einen Krisenstab und benennt Corona-Koordinatoren*innen zur Sicherstellung der Umsetzung der Vorschriften. Der Krisenstab entwickelt und beschließt die spezifischen Vorgaben, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Badebetriebes während der Einschränkung durch die Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO-NRW) sorgen und kommuniziert diese an die Mitglieder. Die Corona-Koordinatoren*innen des Vereins sind im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein und Ansprechpartner*in für alle die Thematik Corona betreffenden Fragestellungen.
Diese Koordinatoren*innen achten darauf und überprüfen, dass
- am Freibad-Eingang, an Aufgängen, auf den Liegewiesen sowie am Strand die allgemeinen Hygiene-Hinweise (Abstandsregel, Verhaltensregeln, Verbot von Händeschütteln, Hinweis auf Hygieneregeln) deutlich sichtbar aushängen,
- die Waschregeln auf allen Toiletten aushängen,
- die Beschaffung erforderlicher Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen, Umkleiden, Duschen sichergestellt wird,
- die Dokumentation zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette bei Betreten erfolgt und verwalten diese,
- eine generelle Ansprechmöglichkeit durchgehend gewährleistet ist.
- Ein*e Corona-Koordinator*in muss nicht ständig auf der Anlage anwesend sein, weist jedoch, sofern notwendig, die Mitglieder auf die Einhaltung der Regeln hin.
- Zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette ist zu dokumentieren, welche Person(en) wann und wie lange im Freibad war(en).
- Bei einer geltenden Inzidenzzahl des Kreises Wesel (Stufe 2, Inzidenz 50-35,1) ist vor Eintritt ins Schwimmbad ein tages-aktueller Test, oder ein Impf- oder Genesungsnachweis vorzulegen.
- Bei Betreten des Bades nimmt sich jeder Badegast einen Plastikchip. Bei Verlassen wird dieser wieder abgegeben. Dieser Prozess dient der Einhaltung der erlaubten Anzahl an Badegästen. Es sind niemals mehr Chips als zugelassene Personen im Umlauf.
- Der Mindestabstand zu allen Personen im Freibad von 1,5 Metern muss stets eingehalten werden. Dies gilt auch für die Außenbereiche Parkplatz, Fahrradständer sowie auf dem Weg zum Freibad.
- Badegästen ist das Betreten des Freibades aktuell ausschließlich nur während der begrenzten Öffnungszeiten gestattet. Das Mitbringen des Mitgliedsbands ist zwingend erforderlich.
- Warteschlangen sind zu vermeiden.
- Das Betreten und Verlassen des Freibades muss auf direktem Weg erfolgen.
- Ein häufiges Betreten und Verlassen des Freibades ist zu vermeiden.
- Die Gästeregelung wird für die Zeit der CoronaSchVO außer Kraft gesetzt. Die Anzahl der Badegäste ist auf 500 Personen gleichzeitig im Schwimmbad begrenzt.
- Die Nutzung der Duschen und Außenumkleiden, sowie der Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
- Die Toiletten, die Außenumkleiden, sowie Duschen stehen zur Verfügung und werden regelmäßig gereinigt. Es darf sich immer nur eine Person (außer Familien) in diesen aufhalten.
- Der Reinigungs- und Desinfektionsplan beschreibt alle Hygiene-Einzelmaßnahmen.
- Ein Reinigungsplan in jeder Toilette dokumentiert die täglichen Reinigungsmaßnahmen.
- Die Nutzung der Liegeflächen sowie des Pools wird gemäß der Verordnung in der Anzahl der Badegäste begrenzt
- Die Nutzung der benachbarten Clubgaststätte richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.
- Bei einer geltenden Inzidenzzahl des Kreises Wesel Stufe 2 (Inzidenz 50-35,1) bleiben dem Verein zugehörige Spielplätze und Schwimminseln geschlossen.
- Alle Mülleimer auf der Anlage werden regelmäßig geleert
- Gästen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren, bzw. sind des Bades zu verweisen.
- Die Benutzung der Bänke ist nur mit Unterlage eines trockenen Handtuchs zulässig.
- Oberhalb einer geltenden Inzidenzzahl des Kreises Wesel Stufe 2 (Inzidenz 50-35,1) darf dasim Naturfreibad befindliche Volleyballfeld ausschließlich von aktiven Sportlern der Turnabteilung/Volleyballmannschaft genutzt werden. Ein Aufenthalt zu Erholung (Liegewiese) ist in diesem Fall nicht gestattet und das Sportfeld ist nach der Veranstaltung zu verlassen. Ein Hygienekonzept der Turnabteilung liegt vor.
Dieses Konzept tritt am 06.06.2021 in Kraft.
Oje. Haben Sie den Infobrief vom Vorjahr erhalten?

Liebe Mitglieder,
wo Menschen am Werk sind, da passieren Fehler. Leider wurde in der Druckerei eine Datei verwechselt und ein Teil der Mitglieder hat den Infobrief des Vorjahres erhalten. Das bedauern wir. Eine Aussendung mit dem richtigen Infobrief 2025 ist bereits auf den Weg gebracht.
Damit Sie nicht länger als nötig auf Jahresrückblick, auf die Termine für das kommende Jahr und auf die Infos zur Hauptversammlung warten müssen, können Sie den Infobrief 2025 als PDF herunterladen.
Infobrief 2025 hier herunterladen
Zum kompletten Artikel im NewsbereichWir verstärken unser Team: Grünpfleger (m/w/d) gesucht

Die Schwimmabteilung im SV Budberg e.V. sucht für die Pflege und Instandhaltung des Naturbades einen weiteren
Grünpfleger (m/w/d)
Gerne (Früh)Rentner/Rentnerin 50+, Studenten o.ä. (m/w/d).
Zu Ihren Aufgaben gehört u.a. das Mähen und Wässern des Rasens sowie das Säubern und Instandhalten der Wege, Gebäude und des Strandes. Alle notwendigen Gerätschaften sind vor Ort vorhanden und Sie werden ausführlich eingearbeitet.
Was Sie mitbringen: selbstständiges Arbeiten, absolute Zuverlässigkeit und ein wenig handwerkliches Geschick.
Mit Dir zusammen geht's noch besser

Liebes Mitglied,
wir wechseln für diesen Beitrag ausnahmsweise mal in die Du-Form, denn es geht wirklich ganz speziell um Deine Person: Die Schwimmabteilung braucht Dich!
Wir wissen, dass Du viel zu tun hast. Familie, Beruf und so weiter. Das ist bei uns nicht anders. "Wir", das ist eine Handvoll ehrenamtlicher, engagierter Leute, die sich für die Organisation der Schwimmabteilung und den steten Ausbau des Naturbades einsetzen. Wir machen das gerne – für alle Mitglieder, also natürlich auch für Dich. Aber so langsam kommen wir an einen Punkt, wo wir wirklich noch helfende Hände brauchen.
Keine Sorge, das wird nicht zum Zeitfresser. Lass uns einfach mal miteinander sprechen, wie Du Dich ein wenig einbringen kannst. Du wirst sehen, das macht sogar richtig Spaß. Wir sind nämlich ein wirklich sehr nettes Team mit einem schönen Zusammenhalt.
Unser Vorschlag: Hilf uns bei der Vorbereitung des Candlelight Schwimmens. Wir brauchen dazu noch Leute, die im Vorfeld ab 18h Kerzen und Fackeln aufstellen und anzünden, bei der Anbringung der Beleuchtung sowie beim Aufbau der Musikanlage helfen – und natürlich gerne dann beim Abbau ein paar Minuten haben, um Kerzen, Fackeln etc. einzusammeln. Viele Hände, schnelles Ende. Das ist nicht anstrengend und eine gute Gelegenheit, sich einmal kennenzulernen.
Sprich uns einfach in der Geschäftsstelle im Bad an oder nutze das Kontaktformular auf dieser Homepage – oder schicke eine Nachricht an
Wir freuen uns auf Dich!
Dein Vorstand und das ganze Team der Schwimmabteilung
Zum kompletten Artikel im NewsbereichUnbedingt beachten: Regeln für Kinder im Schwimmerbereich

Kinder (Minderjährige) dürfen nicht in den Schwimmerbereich jenseits der gelben Bojen!
Ausnahmen:
- Kinder unter 10 Jahren dürfen nach Vorlage ihres Jugendschwimmausweises (Bronze) bei der Badaufsicht in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson in den Schwimmerbereich.
- Kinder ab 10 Jahren dürfen nach Vorlage ihres Jugendschwimmausweises (Bronze) und eines (Schüler)Ausweises bei der Geschäftsstelle alleine ins Bad und in den Schwimmerbereich. Sie erhalten dafür in der Geschäftsstelle ein eigenes Mitgliedsbändchen.
Liebe Eltern, sind Ihre Kinder angemeldet?

Wussten Sie, dass die Kinder unserer Mitglieder vom Tag der Geburt an auch automatisch in ihrer Familieneinheit in der Schwimmabteilung mitgezählt werden müssen?
Verständlicherweise geht eine solche Meldung im Stress rund um die Geburt und in der Freude über das Baby oftmals unter. Allerdings muss die Schwimmabteilung wegen einer Vielzahl organistorischer und versicherungstechnischer Gründe wissen, wie viele Personen sich in der Familieneinheit befinden.
Daher unsere Bitte: Haben Sie Ihr Kind schon bei der Schwimmabteilung...
Zum kompletten Artikel im NewsbereichNeue Bankverbindung? Bitte benachrichtigen Sie uns!

Bankverbindungen ändern sich zuweilen. Das ist auch kein Problem, wenn unsere Geschäftsstelle darüber informiert wird. Leider erfolgt eine solche Benachrichtigung des öfteren nicht, was mit unnötigen Kosten und Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten verbunden ist. Daher unsere Bitte an alle Mitglieder:
Zum kompletten Artikel im NewsbereichBändchenausgabe bei Neuaufnahmen von Kindern: Schwimmausweis nicht vergessen!

Bei Abholung der Bändchen für Kinder ab 10 Jahre muß in der Geschäftsstelle im Freibad deren Schwimmausweis vorgelegt werden, da ansonsten eine Bändchenausgabe nicht erfolgen kann.
Zum kompletten Artikel im NewsbereichDer Rettungsweg ist unbedingt stets freizuhalten!

Wir weisen eindringlich darauf hin, dass der Rettungsweg am Clubhaus keinesfalls zugeparkt werden darf: Der Weg dient im Notfall der schnellen Hilfe für Sie, Ihr Kind oder Ihren (Sport-)Partner.
Im Notfall entscheiden aber oft Sekunden über Leben und...
Der Rettungsweg ist daher unter allen Umständen freizuhalten, insbesondere das Parken an der Böschung ist unter keinen Umständen erlaubt.
Zum kompletten Artikel im NewsbereichKein Verleih des Mitgliedbändchens

Wir machen darauf aufmerksam, dass das Verleihen des Mitgliedbändchens an fremde Personen, um diesen den Zutritt zum Schwimmbad zu ermöglichen, strengstens untersagt ist.
In der Vergangenheit wurde leider festgestellt, dass Nichtmitglieder mit ausgeliehenen Bändchen das Schwimmbad betreten.
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